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Mein privater Krankenversicherer hat die Beiträge wieder erhöht!

Was kann ich tun?

In der Regel ist der Tarifwechsel das geeignete Mittel, wenn die Beiträge unerhört stark steigen. Häufig gehen privat Versicherten erst nach Jahrzehnten die Augen auf, weil dann erst die extremen Beitragssteigerungen einsetzen. Hier sollte auch geprüft werden, ob die Rückkehr ins gesetzliche Krankenversicherungssystem möglich und gewünscht ist.

Versichererwechsel?

Grundsätzlich steht es dem Versicherungsnehmer frei, auch zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.

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Die Zeiten, in denen man generell sämtliche Alterungsrückstellungen (häufig ein höherer 4-stelliger oder 5-stelliger Betrag) bei Versichererwechsel verlor, sind vorbei. Denn seit dem 01.01.2009 müssen die Versicherer Tarife anbieten, bei denen ein Teil der Alterungsrückstellungen mitgenommen werden kann. Man nennt sie die sogenannten portablen Alterungsrückstellungen. Deren Höhe hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes ab und kann beim Versicherer erfragt werden.

Ist man in einem Tarif aus der Zeit vor dem 01.01.2009 versichert, verliert man sämtliche Alterungsrückstellungen. Aber selbst in Tarifen danach, verliert man trotz Portabilität immer noch einen erheblichen Anteil der Alterungsrückstellungen, sodass es meist nicht sinnvoll ist, den Versicherer zu wechseln. Ausnahmen bestehen dann, wenn man noch nicht lange in der PKV versichert oder noch relativ jung ist und deswegen genügend Zeit verbleibt, Alterungsrückstellungen beim neuen Versicherer aufzubauen.

Warum ist es von Nachteil, Alterungsrückstellungen zu verlieren? Die Alterungsrückstellungen sollen Beitragserhöhungen im Alter abfedern. Das tun Sie zwar nur in geringem Umfang, aber zumindest fallen die Beitragserhöhungen dann moderater aus als ohne Alterungsrückstellungen. Wenn es nun aber an Alterungsrückstellungen wegen Versichererwechsels fehlt, so sind höhere Beitragssteigerungen im Alter vorprogrammiert.

Alles in allem kann man sagen, dass das gesetzgeberische Ziel verfehlt wurde, mit der Einführung der Portabilität von Alterungsrückstellungen den Versichererwechsel attraktiver zu gestalten. Denn es ist nicht vorhersehbar, was der ggf. teilweise Verlust der Alterungsrückstellungen durch Versichererwechsel bedeutet. Der Versicherungsnehmer kann nicht wissen, mit welchen Beitragssteigerungen er im Alter zu rechnen hat, sodass man prognostizieren kann, ob sich ein Versichererwechsel langfristig lohnt.

Unsere Leistung

Es kann aufgrund von Alter und Verhältnis der portablen zu den Alterungsrückstellungen insgesamt sowie Bewertung des bisherigen und eines ggf. künftigen Versicherers eine vorsichtige Empfehlung dazu ausgesprochen werden, ob ein Versichererwechsel lohnt oder nicht.

Der Tarifwechsel ist ein probates Mittel, um bei gleichen Leistungen (!) Beiträge zu sparen. Man kann auch auf Kosten der Leistung Beitragssenkungen erzielen, hiervon sollte jedoch nur im Notfall Gebrauch gemacht werden.

Warum?

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Je älter man wird, um so eher benötigt man einen guten Krankenversicherungsschutz, weil das eine oder andere Zipperlein mit dem Alter hinzukommt. Sie würden also genau dann auf Versicherungsschutz verzichten, wenn Sie ihn dringender benötigen. Deshalb sollte man mit dem Verzicht auf Leistungen eher zurückhaltend umgehen und dies nur reduzierenmachen, wenn man im Detail weiß, auf welche Leistungen man verzichtet.

Wie kann das funktionieren, bei gleichen Leistungen Beiträge zu sparen?

Zum Verständnis benötigt man zwei Informationen: Zum einen müssen die Versicherten in einem Tarif für die Kosten aufkommen, die in diesem Tarif entstehen. Das heißt, es besteht eine Schicksalsgemeinschaft der in einem Tarif versicherten Personen. Je mehr Kranke in einem solchen Tarif versichert sind, desto höher werden die Kosten und umso eher ist mit Beitragssteigerungen zu rechnen.

Zum anderen schließen Versicherer nach einigen Jahren ihre Krankenversicherungstarife. Diese werden manchmal nur 5, mitunter auch 10 oder 20 offen am Markt verkauft. Dann werden sie geschlossen. Das bedeutet, sie werden aktiv nicht mehr an junge Menschen verkauft. Und die Tarifgemeinschaft wird älter und älter… und muss deswegen immer mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Dies wiederum führt – neben den allgemein höher werdenden Kosten im Gesundheitswesen - zu Beitragssteigerungen, die jedes Jahr immer höher ausfallen.

Seit einigen Jahren kommt noch ein weiteres Moment hinzu, welches für Beitragssteigerungen sorgt: Auch die privaten Krankenversicherer legen ihr Geld am Kapitalmarkt an und können damit immer weniger Gewinne erzielen. So sind die Zinssätze, mit denen noch vor wenigen Jahren aufgelegte Tarife kalkuliert wurden, wesentlich höher als die tatsächlich erzielten Zinsen. Dadurch fehlt Geld, welches die Versicherer zur Deckung der Kosten einkalkuliert hatten. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die kalkulierten, so muss der Versicherer eine Beitragserhöhung vornehmen…

Was passiert nun bei einem Tarifwechsel?

Sie versuchen, mit einem Tarifwechsel in einen Tarif zu gelangen, der eine geringere Kostenlast aufweist. Dies kann z.B. alleine dadurch der Fall sein, dass das Durchschnittsalter der in dem Tarif  Versicherten deutlich jünger ist als in dem Tarif, in dem Sie bislang versichert sind.

Wenn man solche Tarife gefunden hat, die vom Beitrag her günstiger sind als der bisherige Schutz, muss jetzt noch sichergestellt werden, dass man nicht auf Leistungen verzichtet, die man später dringend benötigt.

Hier gibt es Kardinalleistungen, auf die auf keinen Fall verzichtet werden sollte, aber auch weniger wichtige Leistungen, bei denen geklärt werden muss, ob diese Leistungen für Sie wichtig sind oder nicht.

Hier setzt unsere Beratungsleistung an und begleitet Sie sicher durch den Prozess des Tarifwechsels.

Unsere Leistung

Sie übermitteln uns eine aktuelle Beitragsrechnung, aus der die versicherten Tarife hervorgehen. Wir können dann softwaregestützt einsehen, welche Leistungen in diesem Tarif versichert sind.

In einem ersten Gespräch klären wir dann, ob Sie nur eine Beitragsabsenkung (bei gleichen Leistungen) wünschen oder für Sie auch ein Verzicht auf Versicherungsschutz in Frage kommt.

Anhand dieser Informationen holen wir Angebote vom Versicherer für in der Regel zwischen 5 und 15 Alternativangebote ein. Die Auswahl der Alternativangebote wird bestimmt durch Ihren bisherigen Versicherungsschutz, Ihren Gesundheitszustand und Ihren Wunsch zur Versicherung von mehr oder weniger Leistungen als im bisherigen Tarif.

Diese Angebote werden von uns in Bezug auf Minderleistungen geprüft. Alle wesentlichen Minderleistungen werden dargestellt und bewertet, d.h. es wird konkret Stellung zu der Frage genommen, ob in einen Tarif nicht gewechselt werden sollte oder ob er als Wechseltarif in Frage kommt. Diese Bewertung – eine schriftliche Darstellung über 10 bis 20 Seiten – erhalten Sie als konkrete Basis für Ihre Entscheidung zum Tarifwechsel.

Nachfolgend finden Sie ein anonymisiertes Beispiel eines 75-jährigen Mandanten, der bei der Axa versichert ist: Bewertungsbeispiel Axa, Ausgangstarif Ecora 2600

Probleme beim Tarifwechsel

Das Unterfangen, einen Tarifwechsel durchzuführen, fängt mit der Auswahl der in Frage kommenden Tarife an. Danach muss man sich die Angebote zukommen lassen und diese bewerten.

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Was hier so einfach klingt, bringt in der Praxis häufig eine Reihe von Problemen mit sich und zieht sich über Monate hin, in denen mehrere Male mit dem Versicherer kommuniziert werden muss. Hier einige Beispiele für Gemeinheiten, die sich die Versicherer einfallen lassen:

  • Die Central weigerte sich, mehr als 5 Berechnungen im Falle eines Tarifwechsels vorzunehmen. Eine bodenlose Frechheit. Denn die Anzahl der Berechnungen ist von Gesetzes wegen nicht begrenzt. Und dies behauptet gerade ein Versicherer, der damit auffällt, dass er mit hunderten von Tarifen agiert, bei denen andere Versicherer nur mit 10 oder 20 Tarifen auskommen...

  • Die Gothaer erstellt auf Anfrage Wechselangebote, bei denen von vornherein ein Risikozuschlag für zwischenzeitlich hinzugekommene Erkrankungen einkalkuliert ist. Nicht oder nur verschleiernd erfährt der Versicherte, dass dieser Zuschlag nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden muss.

  • Die Allianz verweigert mit einer hanebüchenen Argumentation, sie müsse eine Vollmacht nicht akzeptieren, sondern könne nur mit dem Versicherten kommunizieren.

  • Auch ein Votum des Ombudsmannes für Krankenversicherungen interessierte die Allianz nicht. Sie weigerte sich im Sinne Ihres Versicherten vorzugehen - trotz gegenteiligen Votums des Ombudsmannes. Der ist immerhin eine Schlichtungsstelle, die die Allianz mit ins Leben gerufen hat...

  • Viele Versicherer wie z.B. Axa, Allianz oder Gothaer benennen Ihre Tarife in der Uni- und Bisexwelt fast gleichlautend. Es handelt sich hier um völlig unterschiedliche Tarifgenerationen, mit weitreichenden Konsequenzen für den Versicherten.

Man muss sich immer vor Augen führen: Jeder Tarifwechsel zerstört nach und nach das System der privaten Krankenversicherungen! Wenn alle PKV-Versicherten regelmäßig einen Tarifwechsel vornehmen würden, könnten junge gesunde Menschen nicht für 250 € in die PKV gelockt werden. Sondern es würden de facto die höheren Gesundheitskosten im Alter kollektiviert werden.

Es gibt leider diverse Stellschrauben, an denen der Versicherer drehen kann, um einen Tarifwechsel zu behindern. Wir halten es daher für notwendig, dass eine Beratung zum Tarifwechsel nicht bei der Auswahl in Frage kommender Tarife aufhört, sondern den Versicherten begleitet, bis er im neuen Tarif versichert ist.

Wer berät sonst noch zum Tarifwechsel? Versicherer

Sowohl Versicherer, Vermittler als auch sogenannte Tarifoptimierer beraten zum Tarifwechsel.

Seit einigen Jahren sind die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beraten und den Rat auch zu dokumentieren.

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Darüber hinaus gibt es eine Verpflichtung der Versicherer, ab einem Alter von 60 Jahren nicht nur pauschal auf die Tarifwechselmöglichkeit hinweisen, sondern dem Versicherten eine Reihe von Tarifen konkret anzubieten. Nach unserer Erfahrung werden hier häufig Angebote unterbreitet, die für den Versicherten nicht sinnvoll oder zumindest nicht die beste Alternative sind.

Hier hat es eine Initiative von PKV-Gesellschaften gegeben, die seit 01.01.2016 behaupten, dass bei Ihnen der Tarifwechsel unproblematisch verliefe. Die bisherige Praxis dieser Gesellschaften zeigt anderes.

Vermittler

Soweit in die Vertragsbeziehung ein Vermittler eingeschlossen ist, muss Sie auch dieser zum Tarifwechsel beraten. Vermittler halten sich meist aus der Beratung heraus. Sie leiten entweder nur die Informationen des Versicherers weiter oder verweisen auf Tarifoptimierer, mit denen ohne Wissen des Versicherungsnehmers im Hintergrund Provisionsverträge geschlossen werden.

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Mitunter werden von Vermittlern nur andere Selbstbehaltsstufen des gleichen Tarifs angeboten. Dies kann mitunter sinnvoll sein, ist aber angesichts der Vielzahl möglicher Tarife viel zu kurz gegriffen, vor allem kann die Erhöhung eines Selbstbehalts später massive Nachteile mit sich bringen.

Tarifoptimierer

Es bieten eine Reihe sogenannter Tarifoptimierer eine Beratung zum Tarifwechsel an.

Deren Beratung ist zunächst "kostenlos" und ein Honorar entsteht nur dann, wenn ein Tarifwechsel tatsächlcih durchgeführt wird. Das Honorar des Drittanbieters beträgt zumeist das 8- 10-fache der monatlichen Beitragsersparnis.

Diese Vorgehensweise lehnen wir ab. Warum?

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Zum einen ist es ein Leichtes, einen Tarif zu finden, bei dem man durch Verschlechterung der Leistungen Beiträge spart und dadurch das eigene Honorar erhöht. Die Kunst ist es ja gerade, Beitrag zu sparen, ohne dabei auf Leistungen zu verzichten. So findet sich in vielen Ausführungen der Tarifoptimierer unzureichende Informationen zu den Minderleistungen im künftigen Tarif. Es werden z.B. teilweise nur Minderleistungen dargestellt, aber nicht bewertet. Wenn z.B. nur dargestellt wird, dass künftig bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet wird, so ist für den Versicherten aus dieser Aussage nicht sofort erkennbar, dass er damit seinen Versicherungsschutz katastrophal verschlechtert.

Zum anderen werden hier die gleichen Fehlanreize wie beim ursprünglichen Wechsel in die PKV gesetzt. Hier musste erst vor wenigen Jahren der Gesetzgeber die Vermittlerhonorare auf nunmehr 9(!) Monatsbeiträge begrenzen. (Zuvor waren es bis zu 18) Was bedeutet das? Ein Versicherungsschutz, der sich an den Leistungen der GKV orientiert, kostet für einen 35 Jährigen Mann rund 450 € monatlich. Bei 9-facher Provision verdient ein Vermittler daran rund 4.000 €. Nach dem gleichen Prinzip soll man sich nun von einem Tarifoptimierer beraten lassen?

Verbraucherzentralen

Einige Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratungen an.

Die Beratungsangebote sind je nach Bundesland unterschiedlich. Dies sind in der Regel Termine, in denen die Funktionsweise des Tarifwechsels erläutert wird und dann dem Interessenten die in Frage kommenden Wechseltarife herausgesucht und benannt werden. Fragen Sie danach, ob auch eine Begleitung des Tarifwechselprozesses stattfindet.

Termin vereinbaren

Sie können uns während der Öffnungszeiten anrufen und telefonisch einen Termin vereinbaren oder Sie nutzen die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen.