Onlineberatung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Abschluss keine Fehler machen

Viele Berufsunfähige erhalten keine Leistung, weil bereits bei Antragstellung Fehler gemacht wurden. Deshalb legen wir viel Wert auf eine umfassende Beratung , sowohl bei erstmaligem Abschluss als auch bei Überprüfung/Ergänzung einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erstmalige Antragstellung

Bei Antragstellung verlangt der Versicherer eine ganze Reihe von Auskünften, insbesondere zu Ihrem Gesundheitszustand. Bei Vorliegen größerer Vorerkrankungen wird der Versicherer wahrscheinlich den Versicherungsschutz verweigern. Bei kleineren Erkrankungen kann der Versicherer bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausnehmen, sogenannte Risikoausschlüsse. Oder er verlangt mehr Geld: Risikozuschläge.

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Die Reaktionen der Gesellschaften sind sehr unterschiedlich. So kann es passieren, dass ein Versicherer bei Ihren Vorerkrankungen einen Vertragsschluss ablehnt, ein anderer einen Risikozuschlag von 20% verlangt, ein dritter Versicherer einen Risikozuschlag von 40%

Hier ist es sinnvoll, zunächst mehrere Voranfragen zu stellen, um in Erfahrung zu bringen, wie Sie versichert werden würden. Dies kann über eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten 4-stellige Summen ausmachen. Weiterhin kann man auf diesem Wege sicherstellen, dass man nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsgesellschaften aufgenommen wird. Dies ist wie eine Art Schufa-Datei von Versicherungsgesellschaften.

Wenn dies passiert, kann ein Versicherer später den Vertragsschluss alleine deshalb ablehnen, weil Sie schon mal abgelehnt bzw. nur unter erschwerten Bedingungen (Zuschlag oder Ausschluss) Versicherungsschutz erhalten haben.

Unabhängig vom Vorliegen von Vorerkrankungen ist eine Beratung zu diesem Thema generell sinnvoll, um bei den Angeboten die Spreu vom Weizen zu trennen. So gibt es auch heute noch – Jahrzehnte nach Markteinführung der Berufsunfähigkeitsversicherung! – tatsächlich Angebote am Markt, die im Leistungsfall verlangen, dass ein Arzt eine Prognose dazu abgeben soll, ob die Erkrankung so schlimm ist, dass die versicherte Person auch noch in 3 Jahren berufsunfähig sein wird. Eine solche Prognose wird kaum ein Arzt abgeben, es sei denn man ist querschnittsgelähmt oder ähnlich schwer erkrankt. So gibt es eine Reihe von Bedingungsbestandteilen, die ein guter Vertrag haben muss, wie z.B. die 6-Monats-Prognose. Mit dieser Klausel muss der Arzt nur eine Prognose über Ihren Gesundheitszustand in 6 Monaten abgeben.

Mitunter gibt es auch interessante Beitragsnachlässe, weil einige gute Gesellschaften Nachlässe bei Vertragsschluss über einen Versicherungsberater gewähren.

Bei Vorliegen von Vorerkrankungen ist eine professionelle Beratung mit dem Stellen von Voranfragen in jedem Falle sinnvoll, weil Sie nur so das für Sie beste Angebot erhalten. Liegen sehr schwere Vorerkrankungen vor, kann mitunter auch auf Angebote verwiesen werden, die mit einer sogenannten erleichterten Gesundheitsprüfung arbeiten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere Leistung

Wir beraten Sie softwaregestützt zum Abschluss von Versicherungsverträgen und begleiten Sie von der Antragstellung, ggf. bei der Stellung von Voranfragen, bis hin zum Vertragsschluss.

Während der Vertragslaufzeit stellen Sie fest,

  1. dass Gesundheitsfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet wurden, z.B. weil der Vermittler mit Ihnen den Antrag ausgefüllt hat und er von Ihnen benannte Vorerkrankungen nicht eingetragen hat,
  2. dass der Vertrag nur bis zum 60. Lebensjahr und nicht bis zum 67. Lebensjahr läuft,
  3. dass der Vertrag mit einer Altersvorsorge gekoppelt ist und Ihnen die Beiträge wegen der Dynamik zu teuer werden.

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a. nicht angegebene Vorerkrankungen

sind leider ein häufig anzutreffendes Problem. Von Vertretern, die dies systematisch betreiben, erhalten Sie in der Regel keine Durchschrift des Antrags so wie vorgeschrieben. Wenn Ihnen eine Kopie des Antrags nicht vorliegt, verlangen Sie diese von Ihrem Versicherer und prüfen im Nachhinein, ob ggf. bei Vertragsschluss Vorerkrankungen im Antrag nicht angegeben wurden.

Dann stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben. Wird der Versicherer leistungsfrei? Müssen Sie das nachmelden? Kann der Versicherer kündigen oder gar den Vertrag rückabwickeln?

b. zu kurze Laufzeit

Wir treffen immer wieder auf Verträge, in denen eine Laufzeit nur bis zum 60. Lebensjahr gewählt wurde. Das ist schlecht. Denn die Zeit des höchsten Risikos, berufsunfähig zu werden, ist dann nicht versichert, nämlich die Zeit kurz vor der Rente. Die Alternative ist dann häufig, vorgezogen in Altersrente zu gehen; das muss man sich aber auch leisten können, denn die Abschläge von der Rente können erheblich sein, wenn man vorzeitig in Rente geht.

c. Koppelung mit Altersvorsorge nicht sinnvoll

Die Verkoppelung von Risikoschutz mit Altersvorsorge ist selten sinnvoll, weil Sie selbst unflexibel werden. Dies sind Verträge bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zur einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen wurden.

Es muss anhand des konkreten Vertrags geprüft werden, welche Handlungsoptionen Sie haben. Regelmäßig kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung herauskündigen. Dies sollte aber auf keinen Fall vor Abschluss eines neuen Vertrags geschehen. Es muss also zunächst geprüft werden, ob anderweitiger Versicherungsschutz möglich ist.

Mitunter kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch selbständig neben dem Altersvorsorgevertrag fortgeführt werden.

Unsere Leistung

a. Nicht angegebene Vorerkrankungen
Wir klären Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten in einer solchen Situation auf und führen ggf. mit dem Versicherer die Korrespondenz.

b. zu kurze Laufzeit
Wir prüfen, ob der Abschluss eines neuen Vertrags in Frage kommt. Wir beraten Sie softwaregestützt und begleiten Sie von der Antragstellung, ggf. bei der Stellung von Voranfragen, bis hin zum Vertragsschluss.

c. Koppelung mit Altersvorsorge
Wir erläutern Ihnen, warum die Verkoppelung von Altersvorsorge und Risikoschutz für Sie nicht vorteilhaft ist und prüfen, welche Handlungsoptionen bestehen. Diese werden mit Ihnen besprochen und entsprechend umgesetzt.

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Sie können uns während der Öffnungszeiten anrufen und telefonisch einen Termin vereinbaren oder Sie nutzen die Möglichkeit, einen Termin online zu buchen.