Sie sind berufsunfähig? Dann begleiten wir Sie bei der Beantragung von Leistungen aus Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Es ist sinnvoll, sich gleich professionell unterstützen zu lassen und nicht erst im Nachhinein die gerichtliche Auseinandersetzung zu suchen, wenn eine Antragstellung zunächst erfolglos verlief.
Warum?
Die Anträge auf Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente sind relativ umfangreich und nicht konkret auf Ihre berufliche Situation zugeschnitten, weil sie pauschal alle nur denkbaren Fälle erfassen sollen. Dies führt dazu, dass Fragen unverständlich sind und auch Fragen gestellt werden, die für die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit irrelevant sind.
Auch fehlt es in den Formularen an einem konkreten Abgleich zu den für Ihren Vertrag geltenden Bedingungen, damit die Fragen korrekt beantwortet werden können. Zum Beispiel sind Fragen zu den einzelnen Qualifikationen, die Sie im Laufe seines Berufslebens erworben haben, irrelevant, wenn Sie gute Versicherungsbedingungen in Ihrem Vertrag haben, in denen der Versicherer Sie nicht auf zuvor ausgeübte Tätigkeiten verweisen kann (sog. Verzicht auf die abstrakte Verweisung).
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den ärztlichen Nachweis für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit zu erbringen. Hierfür sind Auskünfte von Ärzten erforderlich. Wir kommunizieren daher mit Ihren Ärzten und fordern die für Sie und Ihren Vertrag konkret benötigten Auskünfte ab.
Hier ist professionelle Hilfe besonders wichtig, denn die Ärzte meinen, sie wüssten, was Berufsunfähigkeit bedeutet. Das ist sicherlich allgemein auch richtig, aber die Ärzte können nicht wissen, wie die Berufsunfähigkeit konkret in Ihrem Vertrag definiert ist. Diese Information teilt der Versicherer dem Arzt regelmäßig nicht mit, wenn er Ihren Arzt kontaktiert.
So ist zunächst generell zwischen Berufs- und Erwerbsminderungsrenten der Deutschen Rentenversicherung und den unterschiedlichen Definitionen von privaten Versicherungen zu unterscheiden, die alle unterschiedlich ausfallen. Bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen muss weiterhin geklärt werden, ob der Verzicht auf die abstrakte Verweisung versichert ist oder nicht. Das bedeutet: Genügt es, wenn der Arzt bestätigt, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können oder spielen auch zuvor in Ihrem Berufsleben ausgeübte Tätigkeiten eine Rolle?
Beispiele für Informationen, die der Arzt für die Beantwortung der vom Versicherer gestellten Fragen benötigt, die er aber nicht vom Versicherer erhält:
All dies sind Informationen, die der Arzt benötigt, um bestätigen zu können, ob und ggf. seit wann Berufsunfähigkeit bei Ihnen vorliegt.
Wir stellen sicher, dass einerseits der Arzt alle notwendigen Informationen aus Ihrem Vertrag erhält. Andererseits sorgen wir dafür, dass der Versicherer nicht Informationen erhält, nach denen er nicht gefragt hat: Wir erleben immer wieder, dass Ärzte nicht nur Krankendaten zum erforderlichen Zeitraum mitteilen, sondern pauschal eine Krankenakte seit Behandlung des Patienten an den Versicherer übersenden. Dies kann im schlimmsten Falle zur Versagung der Leistung führen, nur weil der Arzt Informationen weitergegeben hat, die er nicht weitergeben musste bzw. durfte.
Weiterhin laufen Sie nicht Gefahr, dass Sie durch eine unglückliche Formulierung im Antragsformular den Argwohn des Sachbearbeiters Ihres Versicherers auf sich ziehen. Soweit der Versicherer weitere Informationen zur Beurteilung der Situation verlangt, prüfen wir, ob dies zu Recht geschieht und setzen bestenfalls Ihre Berufsunfähigkeitsrente außergerichtlich durch. Soweit dies außergerichtlich nicht möglich ist, wird der gerichtliche Prozess durch uns weiter fachkundig begleitet.