Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Versicherungen im Wege der Ausschreibung zu vergeben. Dies geschieht manchmal nach Zeitablauf, manchmal auf Druck von Aufsichtsbehörde und mitunter auch einfach, weil erkannt wird, dass man über die öffentliche Vergabe von Versicherungen erhebliche Beiträge einsparen kann.
Die Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen ist dabei eine Materie, die sowohl Kenntnisse des Versicherungsmarktes, des Versicherungsrechts und des Vergaberechts erfordern. Dies ist der Grund, warum die Kanzlei Harstorff hier Beratungsleistungen anbietet.
Ein gleichzeitig vergaberechtskonformes als auch wirtschaftliches Ergebnis kann nur erzielt werden, wenn allen drei Bereichen hinreichend Aufmerksamkeit gezollt wird. Sie wollen nämlich kein Ausschreibungsergebnis, welches im Wege eines Nachprüfungsverfahrens angefochten werden kann. Ebenso wollen Sie nach Möglichkeit auch nicht mehr Beiträge für Ihren Versicherungsschutz zahlen als zuvor. Und letztlich wollen Sie auch nicht schlechter versichert sein als bislang.
Bevor man Versicherungsverträge ausschreibt, macht es in der Regel Sinn, den bestehenden Schutz zu überprüfen. Wir unterscheiden deshalb: