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Damit ein Brand nicht zum Firmenruin führt

15.06.2012
(verpd) Wie Statistiken zeigen, müssen viele Firmen nach einem Großschaden durch Brand, Sturm oder Überschwemmung ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Das derartige Schäden keine Seltenheit sind, zeigen die aktuellen Zahlen der Versicherer.

Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ersetzten die Versicherer im Jahr 2010 hierzulande über 5,6 Milliarden Euro an Schäden, die unter anderem durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung oder Einbruch bei Unternehmen verursacht wurden. Allein 153 Firmen hatten in dieser Zeit einen Großschaden von über 500.000 Euro. Die Schadenshöhe lag im Durchschnitt bei diesen Betrieben bei je 3,75 Millionen Euro.

Sachschaden und Ertragsausfall absichern

Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist? Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht fallen auch in dieser Zeit an. Das kann eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zur Folge haben.

Den meisten Firmeninhabern ist die Inhalts- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie springt, ähnlich der privaten Hausratversicherung, für den entstandenen Sachschaden in einem Unternehmen durch Brand, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ein.

Weniger geläufig ist vielen die Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab.

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis die Firma wieder planmäßig arbeiten kann. Zusätzlich können Kosten zur Schadenminderung versichert werden, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzanlagen oder eine ausgelagerte Produktion.

Als Kombipaket oder individuell passend

Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung gibt es als separaten Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung.

Bei der kombinierten Form, der Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU), ist die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genauso hoch wie für die Abdeckung des Ertragsausfalls.

Reicht diese Versicherungssumme bei einem möglichen Ertragsausfall nicht aus, empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Hier wird die Versicherungssumme genau ermittelt. Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser oder Sturm, bedarfsgerecht angepasst werden.

Versicherungsberater und Rechtsanwalt - Roland Harstorff
Tel: 04535 / 29 71 73 - Fax: 04535 / 29 92 20

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